Begehungen der Liegenschaften sowie einer umfangreichen schriftlichen Anfrage unserer Fraktion, sind wir zu
der Auffassung gelangt, dass ein Komplettneubau für den Landkreis nicht finanzierbar ist. Darüber hinaus sehen
wir ein derartiges Vorhaben auch unter dem Aspekt der Nachhaltigkeit kritisch. Die verbleibenden Varianten,
sprich die Ertüchtigung potenzieller vorhandener Liegenschaften, eventuell ergänzt um einen Teilneubau, sind
aus unserer Sicht angemessener und verhältnismäßiger, um die baulich-räumlichen Bedarfe der Kreisverwaltung
zu decken. Im Ergebnis der Debatte am vergangenen Mittwoch, stellte der Landrat den Antrag auf nochmaligen
Verweis der Beschlussvorlage nebst aller Änderungsanträge in die Ausschüsse. Es bleibt also spannend, wie es
in der Sache weitergeht.